Unter dem Dispositionskredit wird der Betrag verstanden, bis zu dem der Kunde über sein Guthaben hinaus über sein Girokonto verfügen kann. Entgegen dem verbreiteten Sprachgebrauch stellt die Ausnutzung des Dispositionskredits keine Kontoüberziehung dar, als solche gilt ausschließlich die stillschweigend geduldete Mehrverfügung ohne einen Dispositionskredit beziehungsweise über dessen Höhe hinaus. Gelegentlich wird ein Abrufkredit als Zweitdispo bezeichnet, damit wird auf die bei dieser Kreditform ebenfalls recht große Flexibilität bei der Rückzahlung hingewiesen.
Die meisten Banken räumen ihren Kunden, sofern ein durchschnittliches Einkommen erzielt wird, einen Dispositionskredit in Höhe von zwei bis drei Monatsgehältern ein, bei einigen Banken gelten für kostenlos geführte Girokonten für Studierende oder Auszubildende grundsätzlich pauschale Beträge. Während einige Banken die Höhe eines eingeräumten Dispositionskredits regelmäßig mit dem Volumen der eingehenden Zahlungen abgleichen, führen andere Kreditinstitute einen solchen Abgleich nur bei besonderen Anlässen oder bei einer Überziehung des Dispositionsrahmens durch. Die Bank kann den Dispositionskredit aus wichtigem Grund kündigen, üblicherweise findet sie gemeinsam mit ihrem Kunden eine Lösung in Form eines Schrittweisen Abbaus.
Der Kunde kann den Dispositionskredit jederzeit nutzen und das Konto zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder ausgleichen. Auf diese Weise zeigt sich der Dispo als eine besonders flexible Form der Kreditaufnahme und Kreditzurückzahlung. Als Nachteil ist jedoch zu beachten, dass der Dispositionskredit wesentlich kostspieliger als ein Ratenkredit ist, da die Bank sich die Flexibilität gut bezahlen lässt. Grundsätzlich eignet sich der Dispositionskredit deshalb nur für die Behebung eines vorübergehenden finanziellen Engpasses, für die Finanzierung kostspieliger Anschaffungen ist er ebenso wenig ideal wie für eine regelmäßige Inanspruchnahme. Besonders teuer wird der Dispositionskredit durch die Wirkung des Zinseszinseffektes, der für Ratenkredite vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Bei einem Dispositionskredit berechnet die Bank jedoch vierteljährlich die anfallenden Zinsen, die dem Konto belastet werden. In der Folge müssen die gezahlten Zinsen ebenfalls verzinst werden, solange bis das Konto wieder ausgeglichen ist.
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